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Lt. Strassenverkehrs- und zulassungsordnung müssen Fahrräder im Verkehr mit einer helltönenden Glocke ausgestattet sein. Nach der Norm DIN / ISO 7636 muss die Glocke eine Mindestlautstärke von 75 Dezibel erreichen und damit lauter als die Verkehrsgeräusche in der Stadt sein.

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RAD und TAT M. Haubner
Julius-Bausch-Str. 37
73431 Aalen


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Montag bis Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Sonntag: geschlossen

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